Über uns

Herzlich willkommen auf der Internetseite von Andrés Fahrschule in Rodewisch

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Mein Name ist André Feustel und bin aus Berufung und Freude mit Umgang von Menschen Fahlerer geworden. Da ich auch privat leidenschaftlich gerne Auto und Motorrad fahre, kann ich in den Praxisstunden meine Erfahrungen weiter geben. Man könnte sagen, ich lebe meinen Traum und das ist positiv für meine Fahrschüler/in. Ich biete ihnen praxisbezogen Theorieunterricht aus vielen Jahren Berufserfahrung. Auch bei Fahrschüler/innen die es mit dem Lernen schwer haben kann ich den Theoriestoff so vermitteln, dass der Erfolg kommt.

weitere Vorteile den Führerschein bei mir zu absolvieren:

  • Qualitativ hochwertige Ausbildung mit sehr viel Engagement für jeden Fahrschüler/in
  • Faire Preise und es werden nur Fahrstunden gemacht, die auch gebraucht werden!
  • Moderne Fahrzeuge für PKW, Moped und Motorradausbildung
  • Aufbauschulungen für Senioren und MPU
  • Betreuung und Beratung zum Wiedererlangen des Führerscheins bei Alkohol oder Drogendelikten
  • Ferienlehrgänge, Theorie nach Wunsch und Terminabsprache des Kunden oder Fahrschülers
  • sehr gute und schnelle Ausbildung mit garantierten Erfolg!
  • positiver und freundlicher Fahrlehrer

 

Rundumsicht der Fahrschule in 360 Grad

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Wir bilden folgene Führerscheinklassen aus…

Klasse AMZweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nennleistung bis zu 4 kW im von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen möglich.

Gilt natürlich auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeiten von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 Kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Klasse A1Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/Kg,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW
Klasse A2Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/Kg,

auch mit Beiwagen.

Klasse AKrafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 ccm oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW

oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.
Klasse BKraftfahrzeuge (außer Fahrzeuge aus den Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 Kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 Kg und nicht mehr als 4.250 Kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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